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Produktinfo

Reise- und Warenlagerversicherung

Je wertvoller die Waren, desto größer die Gefahr, dass sie geraubt oder gestohlen werden. Juweliere, Goldschmiede sowie Hersteller und Händler aus der Schmuckbranche wollen Schutz für Ihre hochwertigen Produkte. Die Reise- und Warenlagerversicherung ist für sie da: unterwegs und während der Aufbewahrung in Tresoren, Schaufenstern, Auslagen und Vitrinen.

Für wen ist die Versicherung interessant?

  • Juweliere
  • Schmuckgroßhändler
  • Edelstein- und Diamanthändler
  • Goldschmiede
  • Schmuckhersteller
  • Uhrmacher

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Stationäres Risiko und Transportrisiko in einem Vertrag versichert
  • Versicherung des Schaufensterrisikos
  • Mitversicherung von Trickdiebstahl
  • Schadenpräventionsberatung
  • Nachsorge bei Raubüberfällen
  • Besichtigung durch Transport-Underwriter
  • Mitversicherung von Teilnahmen an Messen und Ausstellungen (in Abstimmung)

Ein Beispiel:

Ein Mann betritt ein Juweliergeschäft und verwickelt die Angestellte in ein Gespräch. Plötzlich zieht er eine Waffe, entnimmt aus den Auslagen diverse Schmuckstücke und flieht. Die Reise- und Warenlagerversicherung übernimmt den Schaden von 43.000 Euro.

Was ist wann versichert?

Schmuckwaren, Uhren und andere einschlägige Waren eines Schmuckwarenherstellers, -großhändlers oder Juweliers. Und zwar in den Geschäftsräumen sowie während der Transporte und Aufbewahrungen.

Allgefahrendeckung während:

  • Der Unterbringung in Geschäftsräumen oder im Bankschließfach
  • Der Mitführung auf Geschäftsreisen
  • Geschäftsgängen
  • Präsentationen und Verkaufsverhandlungen
  • Der Beförderung durch Transportunternehmen (sofern eine Versicherungssumme hierfür vereinbart wurde)

In Abstimmung mit der Fachabteilung kann die Teilnahme an Ausstellungen und Messen mitversichert werden.

Was ist der Versicherungswert?

Wiederbeschaffungspreis:

  • Für eigene Ware
  • Reparatur-/Schätzware

Wiederherstellungspreis:

  • Für in Arbeit befindliche und fertige Erzeugnisse

Rechnungspreis:

  • Für an Dritte verkaufte Ware
  • Für in Kommission zur Auswahl oder Ansicht übernommene Stücke

Auf Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Versicherungswert des eigenen Warenbestands die Versicherungssumme um maximal 33 1/3 % übersteigt.

In den Versicherungsbedingungen finden Sie weitere Einzelheiten dazu, was der Versicherungsschutz abdeckt.

Wo gilt die Versicherung?

Deutschland sowie Dänemark, Niederlande, Belgien, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Österreich, Liechtenstein, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz.

Die Erweiterung des Geltungsbereichs ist vor Risikobeginn mit dem Versicherer abzustimmen.

Was ist nicht versichert?

  • Beschädigungen und Verluste, die z.B. entstehen durch:
  • Krieg, Streik, Beschlagnahme
  • Dirty Bombs
  • Kernenergie
  • Vorsatz
  • Mittelbare Schäden, wie z.B. entgangene Gewinne

In den Versicherungsbedingungen finden Sie weitere Einzelheiten dazu, was der Versicherungsschutz abdeckt.

Wie hoch ist der Tarif?

 Sie erhalten eine risikogerechte, individuelle Kalkulation durch Ihre Transport-Underwriter vor Ort.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

20 % Selbstbeteiligung bei Trickdiebstahl oder Diebstahl aus einem unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeug.

Wie ermitteln Sie die Risiken?

Zur Risikoermittlung nutzen Sie bitte unseren speziellen Fragebogen. Unsere Transport-Underwriter übernehmen gern die Besichtigung der Risikoorte.

Reise- und Warenlagerversicherung:
Die Schmuck- und Uhrenbranche ist jedes Jahr zahlreichen Angriffen ausgeliefert. Allein im Jahr 2017 wurden in Deutschland 573 Straftaten registriert. Dabei können durch Aufklärung so gut wie keine Waren wiederbeschafft werden! (Quelle: Internationaler Juwelier-Warndienst)

Wichtig zu wissen:

Policen der Gewerbeversicherung für Juweliere bieten in der Regel eine Außenversicherung. Mitversichert sind häufig auch Transporte und Reiselager, aber:

  • Ersetzt wird in vielen Fällen nur ein Pauschalbetrag oder ein von der Sachversicherungssumme abhängiger Prozentsatz. Beides reicht oft nicht aus.
    Begrenzter Geltungsbereich.
  • In der Regel keine Mitversicherung von Trickdiebstahl, Diebstahl auf Messen, Transporten mit gewerbsmäßigen Transportunternehmen.
  • Transporte durch eigene Mitarbeiter des Versicherungsnehmers und von ihm beauftragte Personen sind in der Gewerbeversicherung häufig mit pauschalen Summen und nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert.
  • Versichert ist während des Transports in der Regel ausschließlich Raub und mit geringen Summen Diebstahl, Erpressung und Betrug. Versicherungsschutz für z.B. Transportmittelunfall besteht in der Regel nicht.
  • Es darf in der Regel nur ein Transport (oder die im Versicherungsschein genannte Anzahl von Transporten) gleichzeitig unterwegs sein.
  • Eine Sachinhalts- (Inventar-), Glas- und BU-Versicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur eise- und Warenlagerversicherung sein.

Ausstellungsversicherung

Ausstellungen und Messen sind wichtige Plattformen. Das Unternehmen präsentiert sich, seine Produkte und Innovationen. Es pflegt und knüpft Geschäftskontakte. Wer dort ausstellt, sollte seine Güter sichern. Denn sie sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Die Ausstellungsversicherung schützt sie: auf dem Transportweg sowie bei Verlust und Beschädigung während der Messe oder Ausstellung.

Für wen ist die Versicherung interessant?

Gewerbliche und private Einzelaussteller, z. B.: 

  • Ausstellungs-/Messeveranstalter
  • Industrie-/Dienstleistungsunternehmen
  • Verwaltungen
  • Vereine
  • Modefirmen

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Weltweiter Versicherungsschutz 
  • Durchgängiger Versicherungsschutz von Haus zu Haus; wenn gewünscht, inklusive Transport
  • Versicherungsschutz für nahezu alle Waren
  • Allgefahrendeckung
  • Kombinieren mit Warenversicherung möglich
  • Versichern von Einzelausstellungen

Ein Beispiel:

Ein Industrieunternehmen präsentiert auf einer Messe Präzisionswerkzeuge. Ein externer Dienstleister reinigt sie am Abend. Dabei entsteht ein Schaden. Die Ausstellungsversicherung reguliert ihn.

Was ist wann versichert?

Versichert sind Ausstellungsgüter im In- und Ausland. Während der Ausstellung und auf Wunsch auch beim Transport. Außerdem, falls gewünscht, auch Stand, Standausrüstung und Dekoration.

Versichert sind alle Gefahren, vor allem Verlust und Beschädigung z. B. durch:

  • Transportmittelunfall 
  • Brand, Explosion
  • Elementarereignisse wie z. B. Blitzschlag, Erdbeben, Sturm, Überschwemmungen
  • Einbruchdiebstahl
  • Bruch, Leitungswasser
  • Böswillige Beschädigung

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?

  • Zum Verbrauch bestimmte Güter (z. B. Verkaufsprospekte, Lebensmittel usw.), die abhandenkommen (inklusive einfachen Diebstahls)
  • Wertvolle Gegenstände kleineren Formats, die unverschlossen aufbewahrt werden

Nicht versichert sind Beschädigungen und Verluste, die z. B. entstehen durch:

  • Krieg
  • Streik
  • Beschlagnahme
  • Dirty Bomb
  • Kernenergie
  • Witterungseinflüsse bei Ausstellungen unter freiem Himmel
  • Diebstahl, Veruntreuung und Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers/Versicherten
  • Inneren Verderb oder natürliche Beschaffenheit, Politurrisse, Rost, Oxidation etc.
  • Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung
  • Gerichtliche Verfügung und ihre Vollstreckung
  • Nichteinhaltung von Lieferfristen etc.
  • Bearbeitung, Montage, Demontage
  • Mittelbare Schäden

Eingeschränkt sein kann der Versicherungsschutz auch bei Verlusten und Beschädigungen, die in folgenden Fällen entstehen:

  • Beim Transport durch Transportmittelunfall, Elementarereignisse und Feuer. 
  • Während des Aufenthalts auf dem Ausstellungsgelände durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser.

Für bestimmte Ausstellungsgüter sind besondere Vereinbarungen erforderlich, z. B. bei Fahr-zeugen der Ausschluss von Lack-, Kratz- und Schrammschäden.

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Automatenversicherung

Automaten sind immer wieder ein beliebtes Objekt für Diebe. Hier lässt sich schnelle Beute machen. Entweder bares Geld oder Waren, wie z. B. Getränke oder Süßigkeiten. Die Automatenversicherung bietet Schutz bei Sachschäden am Automaten und für den Inhalt.

Für wen ist die Versicherung interessant?

Gewerbliche, öffentliche sowie private Aufsteller von Automaten, z. B.:

  • Spielhallen 
  • Industrieunternehmen 
  • Verwaltungen
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Caterer

Ein Beispiel:

Ein Spielautomat in einer Gaststätte wird aufgebrochen. Die Täter entwenden Bargeld in Höhe von 400 Euro. Bei dem Aufbruch wird der Automat total zerstört. Die Automatenversicherung ersetzt den Schaden.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

Die Automaten sind einschließlich Inhalt und Bargeld versichert.

Was ist wann versichert?

Versichert sind Automaten aller Art, insbesondere Waren und Spielautomaten inklusive Zubehör und Inhalt.

Die Automaten sind versichert: 

  • Wenn ein Verlust oder eine Beschädigung am Aufstellungsort entsteht. 
  • Während eines Transports zum Aufstellungsort, zur Umstellung, Reparatur und Einlagerung.

Die Automaten sind versichert bei:

  • Transportmittelunfall 
  • Höherer Gewalt 
  • Naturereignissen aller Art
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl
  • Raub und räuberischer Erpressung
  • Sachbeschädigung durch Dritte
  • Sachbeschädigung durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers
  • Unterschlagung (ohne Waren- und Geldinhalt) durch betriebsfremde Personen

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wo gilt die Versicherung?

In Deutschland.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert bleiben Beschädigungen und Verluste, die z. B. entstehen durch:

  • Krieg
  • Streik
  • Beschlagnahmung
  • Dirty Bomb
  • Kernenergie
  • Funktionsstörung
  • Missbräuchliche Verwendung des Einwurfkanals (Falschgeld, Fremdkörper etc.)
  • Kratzer und Schrammen
  • Rost und Witterungseinflüsse

Nicht versicherbar sind folgende Automaten:

  • Kaugummi- und ähnliche Kleinautomaten
  • Automaten aus Kunststoff
  • Automaten in Privatwohnungen
  • Geldspielautomaten, die bei Antragstellung älter als drei Jahre sind (in der Regel bereits ab-geschrieben).

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Carrierversicherung

Frachtführer sind dafür verantwortlich, die von ihnen transportierten Waren unversehrt und vertragsgemäß abzuliefern. Mit der Carrierversicherung sind sie gut aufgestellt. Sie schützt bei der Beförderung von Gütern im gewerblichen Straßenverkehr vor Schadensersatzansprüchen. Diese können aus gesetzlicher bzw. vertraglicher Haftung entstehen, wenn das Frachtgut be-schädigt wird und/oder ein Verlust eintritt.

Für wen ist die Versicherung interessant?

Frachtführer im gewerblichen Straßengüterverkehr

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Weitreichender Geltungsbereich: Deutschland oder geografisches Europa inklusive Mittelmeeranrainerstaaten und Zypern, auf Wunsch erweiterbar.
  • Nennen von Kfz-Kennzeichen nicht erforderlich, nur Fahrzeuganzahl.
  • Vorsorge für neu hinzukommende Fahrzeuge.
  • Erweiterung der deutschen gesetzlichen Regelhaftung innerhalb des Haftungskorridors (bis 40 Sonderziehungsrechte) ist automatisch mitversichert.
  • Hohe Höchsthaftungssummen
  • Viele Kostenpositionen sind mitversichert.
  • Qualifiziertes Verschulden ist ohne Sublimit mitversichert: mit Selbstbeteiligung bei Verschul-den des Versicherungsnehmers oder seinen Repräsentanten.
  • AGB und Individualvereinbarungen werden auf Wunsch mitversichert.

Ein Beispiel:

Auf einer Bundesstraße muss ein Frachtführer mit seiner Lkw-Ladung fabrikneuer Fahrzeuge plötzlich stark bremsen. Die Autos sind gut gegen Hinunterrollen gesichert. Trotzdem fallen zwei Fahrzeuge vom Lkw. Die Carrierversicherung ersetzt den Schaden entsprechend der Haftung des Frachtführers und wehrt unbegründete Ansprüche gegen ihn ab.

Was ist wann versichert?

  • Versichert sind Frachtverträge: Der Versicherungsnehmer hat sie als Frachtführer über entgeltliche Güterbeförderungen im gewerblichen Straßenverkehr abgeschlossen. Er befördert die Güter mit Fahrzeugen des eigenen Betriebs selbst. Die Fahrzeuge können auch geleast oder gemietet sein.
  • Die Versicherung schützt den Frachtführer, um begründete Schadensersatzansprüche gegen ihn zu befriedigen und unbegründete abzuwehren.
  • Versicherte Haftung:
    Versichert ist die frachtvertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe
    • der deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des HGB (inklusive Korridorlösung nach § 449 Absatz 2 Ziffer 1 HGB).
    • des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). 
    • der jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe über den innerstaatlichen Straßengüterverkehr in den Staaten des räumlichen Geltungsbereichs.
  • Folgende Kosten werden ersetzt, sofern nicht ein anderer Versicherer zu leisten hat:
    • Kosten, um einen ersatzpflichtigen, unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Schaden abzuwenden oder zu mindern.
    • Kosten zur Bergung, Vernichtung oder Beseitigung des beschädigten Gutes; Höhe: bis maximal 50.000 Euro je Schadensereignis.
    • Mehrkosten für die Beförderung, die aus einer Fehlleitung entstehen; bis maximal 20.000 Euro je Schadensereignis, wenn die Mehrkosten zum Verhüten eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren.

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Höchsthaftungssummen entnehmen Sie bitte dem Transport-Vertriebsordner.

  • Auf Anfrage können mitversichert werden: das Subunternehmerrisiko, Schwergut- und Großraumaufträge bzw. -beförderungen sowie Kranunternehmen.
  • Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auch allgemeine Geschäftsbedingungen und Individualvereinbarungen des Versicherungsnehmers umfassen.
  • Abschleppunternehmen können über die Hakenlastversicherung versichert werden.

Was ist nicht versichert?

Sofern keine zwingenden Gesetze dagegen sprechen, sind Beschädigungen oder Verluste nicht versichert, die z. B. entstehen durch:

  • Krieg
  • Streik
  • Beschlagnahme
  • Dirty Bomb
  • Kernenergie
  • Beförderungen unter Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
  • Vorsatz, arglistige Täuschung, bewusste Nichterfüllung von Hauptpflichten
  • Personenschäden
  • Vertragsstrafen, Lieferfristgarantien, über die gesetzliche Haftung aus Frachtverträgen hin-ausgehende Vereinbarungen (z. B. Wert- oder Interessendeklaration nach Artikel 24, 26 CMR).
  • Geldstrafen, Verwaltungsstrafen, Bußgelder etc.
  • Schäden, die über Haftpflichtversicherungen sowie über Umweltschaden- oder Kreditversicherungen hätten gedeckt werden können.
  • Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags sind.
  • Carnet-TIR-Verfahren

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Garderobenversicherung

Wer eine Garderobe betreibt, haftet für Verlust oder Beschädigung der abgegebenen Sachen. Dazu kommt die Auseinandersetzung mit dem Geschädigten. Die Garderobenversicherung bietet hierfür Versicherungsschutz. Sie nimmt dem Versicherungsnehmer die Arbeit ab und ersetzt den entstandenen Schaden.

Für wen ist die Versicherung interessant?

Gewerbliche Garderobenbetreiber, z. B.: 

  • Hotels
  • Gaststätten
  • Restaurants
  • Theater
  • Diskotheken
  • Museen
  • Konzertveranstalter

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

 

Die Inhalte von Handtaschen, Rucksäcken und ähnlichen Behältnissen sind mitversichert.

Ein Beispiel:

 

Nach der Theateraufführung herrscht großer Andrang vor der Garderobe. Als die meisten Besucher schon gegangen sind, kommt noch einmal Hektik auf, weil eine neue Lederjacke nicht auffindbar ist. Am benachbarten Haken hängt noch ein abgetragener Parka, ohne Hinweise auf den Besitzer. Offenbar eine Verwechslung. Als sich das gute Stück auch am Folgetag nicht wieder angefunden hat, wendet sich der Besucher an den Versicherer. Die Garderobenversicherung ersetzt den Schaden.

Was ist wann versichert?

Versichert sind Garderobenstücke, die zur Aufbewahrung abgegeben werden. Einschließlich der darin befindlichen Halstücher, Handschuhe und Brillen. Ebenfalls versichert sind Schirme, Stöcke, Handtaschen sowie Rucksäcke und ähnliche Behältnisse und deren Inhalt. Die Sachen sind gegen Verlust und Beschädigung versichert.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind:

  • Wertsachen, Schmuck und sonstige Gegenstände aus Edelmetall
  • Jegliche Zahlungsmittel
  • Geschäftspapiere und Urkunden aller Art
  • Fahrausweise und Schlüssel

Nicht versichert sind auch Beschädigung und Verluste, die z. B. entstehen durch:

  • Krieg
  • Streik
  • Beschlagnahmung
  • Kernenergie
  • Zustand der Garderobenstücke
  • Substanzen, die sich in den Garderobenstücken befinden
  • Witterungseinflüsse
  • Abhandenkommen des Inhalts nicht geschlossener Handtaschen, Rucksäcke und ähnlicher Behältnisse.
  • Mittelbare Schäden aller Art

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wo gilt die Versicherung?

Deutschland.

Hakenlastversicherung

Wer gewerblich Fahrzeuge birgt, abschleppt, abfährt und verwahrt, hat ein Risiko am „Haken“. Wird das Fahrzeug währenddessen beschädigt, schützt die Hakenlastversicherung vor Schadensersatzansprüchen.

Für wen ist die Versicherung interessant?

  • Abschlepp-, Bergungs- und Kranunternehmen

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Hohe Höchsthaftungssummen
  • Mitversicherung vieler Kostenpositionen
  • Kompetente Schadenermittlung vor Ort durch Kooperationspartner.
  • Carexpert zur kompetenten Schadenermittlung vor Ort
  • Vorsorge für neu hinzukommende Fahrzeuge

Ein Beispiel:

Ein liegengebliebenes Fahrzeug soll abgeschleppt werden. Beim Hochziehen wird ein Kotflügel beschädigt. Den Schaden von 1.853 Euro ersetzt die Hakenlastversicherung

Was ist wann versichert?

Versichert sind:

  • Abschlepp- und Bergungsarbeiten durch gewerbliche Abschlepp- und Bergungsunternehmen; Kranunternehmen können auf Anfrage versichert werden
  • Güter aller Art, insbesondere Kraftfahrzeuge

Versichert ist die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers:

Nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des HGB (inklusive Korridorlösung nach § 449 Absatz 2 Ziffer 1 HGB)

  • Nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
  • Nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe in Europa (geografische Grenzen/Kabotageverkehr)

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Individualvereinbarungen des Versicherungsnehmers können gegebenenfalls in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Höchsthaftungssummen

Die Höchsthaftungssummen betragen je Schadensereignis
für Güter- und Güterfolgeschäden 2.000.000,00 €
für reine Vermögensschäden 250.000,00 €
für Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten 25.000,00 €
Je Schadensereignis 2.000.000,00 €
Je Versicherungsjahr 6.000.000,00 €

Was ist nicht versichert?

Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind exemplarisch nicht versichert:

  • Krieg, Streik, Beschlagnahme
  • Dirty Bomb
  • Kernenergie
  • Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
  • Vorsatz/arglistige Täuschung
  • Vermögensschäden aufgrund von Nichterfüllung des Auftrags
  • Personenschäden
  • Schäden, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind oder hätten abgedeckt werden können.
  • Schäden durch Montage und Demontage
  • Überschreitung unangemessener Lieferfristen
  • Vertragsstrafen

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistung

  • Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche
  • Ersatz von Kosten zur Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Schadens
  • Ersatz von Kosten zur Bergung, Vernichtung oder Beseitigung des beschädigten Ladegutes bis maximal 25.000 Euro je Schadensereignis (sofern nicht ein anderer Versicherer dafür aufkommt)

Veranstaltungsausfallversicherung

Der Albtraum eines jeden Eventmanagers: monatelange Planung, Zeit und Geld umsonst investiert zu haben, weil kurz vor Veranstaltungsbeginn alles zu scheitern droht. Die Veranstaltungsstätte ist wegen eines Wasserschadens unbenutzbar. Die Band sagt wegen plötzlicher Erkrankung den Auftritt ab. Schwere Unwetter erzwingen den Abbruch des Festivals. Den finanziellen Schaden kann der Veranstalter verkraften – mit der Veranstaltungsausfallversicherung.

Für wen ist die Versicherung interessant?

  • Event- oder Konzertagenturen
  • Veranstalter und Organisatoren von
  • Festivals
  • Tourneen
  • Unterhaltungs- oder Sportveranstaltungen
  • Ausstellungen, Messen, Kongressen
  • Tagungen oder Vorträgen
  • Fernseh-, Informations- oder Bildungsveranstaltungen
  • Volks- und Straßenfesten
  • Umzügen (z. B. im Karneval)
  • Jubiläumsfeiern oder Betriebsfesten
  • Hauptversammlungen
  • Incentives
  • Public Viewings

Für die Fernseh- und Werbeausfallversicherung:

  • Inhaber von Werberechten
  • Produzierende TV-Sender
  • Agenturen und andere Dienstleister

Ein Beispiel:

Kurz vor Beginn platzt mit einem Wasserrohr auch das geplante Tanzturnier. Der Saal steht unter Wasser. Die Teilnehmer und Besucher werden nach Hause geschickt. Bereits verkaufte Karten und Sponsorengelder müssen zurückerstattet, angefallene Kosten für Werbung und Catering bezahlt werden. Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt diesen Vermögensschaden.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Sofortpolice für Versicherungssummen bis 100.000 Euro
  • Einschlussmöglichkeiten
    • Personenausfallrisiken (außer Sofortpolice)
    • Wetterrisiken bei Veranstaltungen im Freien
    • Entgangene Gewinne
  • Erweiterter Versicherungsumfang über Klauseln
  • Spezialformen für den Ausfall des Fernsehsignals oder der Werbung (z. B. auf elektronischen Banden)

Was ist versichert?

Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer entstehen durch:

  • Ausfall
  • Abbruch
  • Zeitliche Verschiebung
  • Örtliche Verlegung
  • Sonstige erzwungene Änderungen in der planmäßigen

Durchführung der versicherten Veranstaltung

Form A (Grunddeckung)
Versichert sind alle Ereignisse, die die für die Veranstaltung Verantwortlichen nicht beeinflussen können. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind das Personenausfallrisiko
(siehe Form B), das Wetterrisiko bei Veranstaltungen im Freien (siehe Form C) sowie die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossenen Gefahren.

Form B (Personenausfalldeckung)
Versichert ist das Nichterscheinen der versicherten Risikoperson(en) aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz durch Klauseln erweitert werden, sodass z. B. auch bei einer Reiseverzögerung oder dem Tod eines nahen Verwandten
Versicherungsschutz besteht.

Form C (Wetterdeckung)
Versichert sind Vermögensschäden durch Witterungseinflüsse bei Veranstaltungen unter freiem Himmel, in Zelten oder anderen vorübergehend aufgebauten Räumlichkeiten.
Der Versicherungsschutz greift immer dann, wenn Leib und Leben der Beteiligten bedroht sind. Es ist aber möglich, individuell Weiteres zu vereinbaren, z. B. Deckung bei Unbespielbarkeit.

Sonderform TV-Ausfallversicherung:
Ersatz der Einnahmeverluste, wenn das vereinbarte Fernsehsignal
nicht einwandfrei produziert wurde.

Sonderform Werbeausfallversicherung:
Ersatz der Einnahmeverluste bei Ausfall der gebuchten Werbung auf Dreh- oder elektronischen Banden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere versicherbare Spezialrisiken, z. B. den Ausfall eines Gastronomiezeltes.

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wo gilt die Versicherung?

Je nach Vereinbarung.

Was ist nicht versichert?

Form A (Grunddeckung)
Ereignisse der Deckungsformen B und C, sofern hierfür nicht ausdrücklich Versicherungsschutz vereinbart wurde.

Im Übrigen gelten folgende Ausschlüsse:

  • Jegliche finanzielle Ursachen (z. B. Insolvenz, mangelndes Interesse)
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder Invasion
  • Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, militärische Machtübernahme, Aufstand, Aufruhr, innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen
  • Verstoß gegen behördliche bzw. gesetzliche Vorschriften und/oder Verfügungen
  • Kernenergie
  • Dirty Bomb
  • Verübte, angedrohte oder befürchtete Terrorakte oder Attentate
  • Nationaltrauer, Pietät oder ethische Gründe
  • Folgen übertragbarer Krankheiten, Pandemien, Epidemien, Seuchen
  • Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte durch geplante Baumaßnahmen

Form B (Personenausfalldeckung)

  • Erschöpfung oder neurotische bzw. psychische Störungen, soweit sie nicht Folgen einer versicherten Erkrankung sind.
  • Bereits bestehende Erkrankungen, Gebrechen und deren Folgen
  • Geschlechtskrankheiten, Aids
  • Selbstmord, Selbstmordversuch
  • Schäden durch Alkohol, Drogen oder sonstige berauschende Substanzen.
  • Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen ohne Krankheitswert.
  • Nutzung von privaten Luftfahrzeugen
  • Aktive Teilnahme an Rennen oder waghalsige Betätigungen
  • Ansprüche der Risikopersonen auf Gagenzahlung, es sei denn, die Versicherung der Gagen ist ausdrücklich vereinbart.

Form C (Wetterdeckung)
Es gelten die in der jeweils vereinbarten Klausel enthaltenen Kriterien.

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Warentransportversicherung

Was viele Unternehmen nicht wissen: Sie tragen auch dann ein Transportrisiko, wenn sie ihre Produkte von Spediteuren befördern lassen. Die Warentransportversicherung schützt immer dann, wenn bei der Beförderung Schäden eintreten.

Für wen ist die Versicherung interessant?

  • Produktions- und Herstellungsbetriebe aus Industrie und Gewerbe
  • Im- und Exporteure
  • Groß- und Einzelhändler
  • Spediteure
  • Versicherungsnehmer mit Einzelrisiken

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Maßgeschneiderte Lösungen
  • Internationale Versicherungsprogramme
  • Vor-Ort-Beratung/-Besichtigung
  • Integrieren von Sonderrisiken (Transport – Betriebsunterbrechung, Pönale)
  • Schadens-/Risikomanagement
  • Regressführung
  • Mitversicherung von imaginärem Gewinn, Mehrwert, Zoll, Fracht, sonstigen Kosten, Steuern und Abgaben
  • Gebührenfreie Zertifikate
  • Versicherungsschutz für Einzeltransporte

Ein Beispiel:

 

Ein Betrieb versendet seine Waren per Containerschiff in die USA. Das Seeschiff gerät in schweres Wetter. Die Ware wird stark beschädigt, einige Container gehen sogar über Bord. Die Warentransportversicherung ersetzt den entstandenen Schaden und übernimmt die Regressführung.

Was ist wann versichert?

 

Versichert sind Güter aller Art. Während der gesamten Reise mit fremden und eigenen Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, Schienenfahrzeugen, Binnen- und Seeschiffen sowie per Post. Ebenso mitversichert:

  • Umladen
  • Transportbedingte Zwischenlagerungen
  • Vor- und Nachtransporte
  • Be- und Entladerisiko

Im Rahmen der DTV-Güter 2000 gibt es Versicherungsschutz in zwei Deckungsformen: volle Deckung und eingeschränkte Deckung.

Volle Deckung (Allgefahrendeckung):
Mit der vollen Deckung können nahezu alle Waren versichert werden, die anspruchsgerecht verpackt sind. Der Versicherungsschutz gilt bei Verlust oder Beschädigung gegen alle Gefahren. Ausschlüsse sind explizit genannt.

Eingeschränkte Deckung (Deckung für benannte Gefahren):
Die eingeschränkte Deckung wird vereinbart etwa für:

  • Unverpackte Güter
  • Massengüter, z. B. Getreide, Kohlen
  • Sperrige Großraumgüter wie Waggons

Für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter gibt es in folgenden Fällen finanziellen Ersatz:

  • Strandungsfall wie z. B. Grundberührung
  • Kentern, Sinken, Scheitern des Schiffes
  • Unfall mit anderen Fahrzeugen oder Sachen
  • Unfall eines der die Güter befördernden anderen Transportmittels
  • Einsturz von Lagergebäuden
  • Feuer und Naturkatastrophen
  • Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter
  • Aufopferung der Güter sowie Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Ent- oder Umladen

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wo gilt die Versicherung?

Je nach Vereinbarung.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Verlust und/oder Schäden, die entstehen durch:

  • Krieg, Streik, Beschlagnahme
  • Dirty Bomb
  • Kernenergie
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes

Schäden, die verursacht werden durch:

  • Verzögerung der Reise
  • Inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
  • Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen
  • Normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
  • Nicht anspruchsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
  • Mittelbare Schäden aller Art

Es ist möglich, Gefahren wie Krieg, Streik und Beschlagnahme sowie Güterfolge- und Vermögensschäden durch entsprechende Klauseln einzubeziehen. Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wassersportversicherung

Auf Seen, Flüssen und Meeren ist im Sommer besonders viel los. Schwimmer, Surfer, Segel- und Motorboote kreuzen im Wasser. Leider kommt es dabei immer wieder zu Kollisionen. Die Sportboot-Kaskoversicherung schützt Halter oder Führer von Wassersportfahrzeugen umfassend: bei Mast- und Schotbruch und vor Haftpflichtansprüchen.

Für wen ist die Versicherung interessant?

  • Eigentümer von Wassersportfahrzeugen
  • Wassersportvereine
  • Bootshersteller

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Großer Geltungsbereich
  • Feste Taxe
  • Umfangreiche Assistenzleistungen
  • Schadens-Hotline
  • Allgefahrendeckung: auch für technische Einrichtung, persönliche Gegenstände, nicht fest eingebaute nautische Geräte und Trailer
  • Rabattretter
  • Halbe Selbstbeteiligung nach fünf schadensfreien Jahren.
  • Kein Abzug „neu für alt“
  • SFR bis 40 %
  • Sportbootkombi aus Kasko- und Haftpflichtversicherung ist möglich.

Ein Beispiel:

Ein Hobbyskipper ist mit seiner kleinen Segeljacht unterwegs auf der Ostsee. Plötzlich zieht ein Unwetter auf. Der Skipper kann sich und sein Boot gerade noch in den nahen Hafen retten. Doch durch den starken Wind wurden die Segel beschädigt.

Kaskoversicherung: Was ist versichert?

Motor-, Segel-, Ruder-, Schlauchboote sowie Katamarane, Trimarane, Jollen, Jachten, Kajaks, Kanus und Segelsurfbretter. Mitversichert ohne Beitragszuschlag sind (bis 2.500 Euro):

  • Maschinelle und technische Einrichtung
  • Zubehör und Inventar
  • Persönliche Gegenstände (z. B. Bordwäsche, Geschirr, Bordbekleidung)

Auf Anfrage zusätzlich mitversichert:

  • Beiboot, Rettungsinsel
  • Nicht fest eingebaute nautische Geräte (wie Ferngläser, Kompasse und Messinstrumente)
  • Zulassungsfreie Trailer

Der Diebstahl persönlicher Gegenstände und nicht fest eingebauter nautischer Geräte ist versichert: bei Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Trailers.

Der Versicherungsschutz deckt alle Gefahren ab, denen die versicherten Sachen ausgesetzt sind. Dazu gehören auch der Aufenthalt außerhalb des Wassers, das Anlandholen und Zuwasserlassen sowie Transporte mit geeigneten Transportmitteln.

Bergungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, mindestens jedoch bis 100.000 Euro. Diese Kosten werden zusätzlich über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?

Der Halter oder Führer des versicherten Wassersportfahrzeugs mit diesem Versicherungsschutz:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe Schadensersatz geleistet werden muss
  • Finanzielle Wiedergutmachung des Schadens
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche inklusive möglicher Prozesskosten

Auf Anfrage zusätzlich mitversichert:

  • Fahrzeuge, die verchartert werden
  • Fahrzeuge von Bootsverleihern
  • Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind
  • Motorboote mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h
  • Schlauchboote mit weniger als drei Kammern

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter, Besitzer und Nutzer des Wassersportfahrzeugs. Allerdings nur für die Benutzung zu Privat- und Sportzwecken. Also auch, wenn Wasserskifahrer und Schirmdrachenflieger mit dem Wassersportfahrzeug gezogen werden.

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Wo gilt die Versicherung?

  • Auf allen Binnengewässern Europas
  • In der Ostsee, im Kattegat und Skagerrak
  • In der Nordsee südlich der Linie Bergen/Wick
  • Im Kanal nördlich der Linie Land’s End/Brest
  • Im Mittelmeer
  • Im Schwarzen Meer
  • In den Dardanellen
  • Innerhalb der 10-Meilen-Zone im übrigen Europa
  • Im Gebiet um die Kanarischen Inseln (zwischen dem 10. und 18. westlichen Längengrad und dem 28. Und 30. nördlichen Breitengrad)
  • Innerhalb der 10-Meilen-Zone vor der Küste Marokkos

Assistenzleistungen:

  • Übernachtungskosten, sofern sich das nicht mehr bewohnbare Fahrzeug mehr als 50 km Luftlinie entfernt vom Ausgangshafen befindet. Erstattet werden Kosten von bis zu 150 Euro je Besatzungsmitglied, bis insgesamt 750 Euro. Alternativ erstattet werden die Rückfahrtkosten
    zum Ausgangshafen bis zu 750 Euro.
  • Unterstellkosten, wenn die Fahrbereitschaft am Schadenstag nicht mehr möglich ist. Die Kosten werden bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft übernommenoder bis zum Transport zu einer Werkstatt.Maximal erstattet werden Kosten für 14 Tage bzw. pro Tag 50 bis 500 Euro.
  • Soforthilfekosten durch Dritte am Schadensort inklusive notwendiger Ersatzteile bis maximal 150 Euro
  • Einschleppkosten in die nächstgelegene Werkstatt bis maximal 500 Euro, auch bei nicht versicherten Ereignissen immer dann, wenn die Fahrt aufgrund eines technischen Defekts nicht durch eigene Kraft möglich war
  • Schadens-Hotline durch externe Sachverständige
  • Unterstützung bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen:
    • Hilfe bei Anspruchssicherung, z. B. gegenüber Kollisionsgegner
    • Info über nächstgelegenen Pannenservice
    • Info über nächstgelegene oder geeignetste Werft
    • Info über Unterstellmöglichkeiten

Was ist nicht versichert?

Wert- und Schmucksachen, Pelze, Geld, Papiere mit Geldwert,Dokumente, Lebens- und Genussmittel sowie nicht fest eingebaute Uhren, Gemälde, Antiquitäten, Foto-, Filmapparate, tragbare DVD-/Videosysteme, Computer, Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Mobiltelefone.

Nicht versichert sind Beschädigungen und Verluste z. B. durch:

  • Krieg
  • Streik
  • Beschlagnahme
  • Dirty Bomb
  • Kernenergie
  • Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs
  • Konstruktions-, Fabrikations-, Materialfehler
  • Eigentümliche Betriebsgefahr (z. B. Kolbenfresser, defekte Zylinderkopfdichtung, Getriebe-verschleiß) an der maschinellen Einrichtung und Elektronik
  • Abnutzung, Bearbeitung, Verkratzen, Verschrammen
  • Rost, Oxidation, Korrosion, Kavitation, Osmose
  • Feuchtigkeits- und Umwelteinflüsse sowie Frost, Eis, Regen und Schnee
  • Nicht sachgemäße Verladung und Befestigung während der Transporte
  • Unterschlagung
  • Verstöße gegen behördliche Vorschriften
  • Eine andere als die sportliche Nutzung des Bootes

Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden:

  • Die der Versicherungsnehmer Mitversicherten oder Angehörigen zufügt, die in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Die sich Mitversicherte untereinander zufügen
  • Durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern, die der Pflichtversicherung unterliegen

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Werkverkehrsversicherung

Wer eigene Ware transportiert, möchte, dass sie gut an ihrem Zielort ankommen. Ohne Probleme, ohne Schäden. Ganz gleich, ob er sie herstellt, verarbeitet oder damit handelt. Auch das firmeneigene Werkzeug in Servicefahrzeugen ist für das Unternehmen oft wertvoll. Mit einer Werkverkehrsversicherung ist der Versicherungsnehmer gut gerüstet. Sie schützt ihn vor finanziellem Schaden. Immer dann, wenn er Güter mit firmeneigenen Fahrzeugen für seine Zwecke transportiert.

Für wen ist die Versicherung interessant?

  • Alle Betriebe, die Waren produzieren, bearbeiten, verarbeiten
  • Handwerksbetriebe (z. B. Sanitär- und Heizungsbetriebe)
  • Veredler
  • Groß- und Einzelhandel

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Großer Geltungsbereich (EU, EWR, Norwegen, Schweiz)
  • Nennen von Kfz-Kennzeichen nicht notwendig
  • Prämie für alle transportierten Güter
  • Folgende Leistungen sind beitragsfrei versichert:
    • Nachtzeitregelung (24:00 bis 6:00 Uhr)
    • Direktes Be- und Entladen
    • Notbremsung
  • Selbstbeteiligung nur für bestimmte Gefahren
  • Zusätzliche Arbeitsmittel wie z. B. Handy und Laptop sind bis insgesamt maximal 1.000 Euro beitragsfrei mitversichert.

Ein Beispiel:

Der Fahrer eines Firmen- und Messebaubetriebs gerät auf der Autobahn ins Schleudern. Sein Transporter prallt gegen die Leitplanke. Mit der Werkverkehrsversicherung werden die beschädigten Möbel, Blenden und Werkzeuge ersetzt.

Was ist wann versichert?

Der Versicherungsschutz besteht für Güter während des Transports. Sie müssen beanspruchungsgerecht verpackt und verladen sein.

Die Güter sind versichert bei:

  • Fahrzeugunfall
  • Notbremsung
  • Elementarereignissen
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Raub und räuberischer Erpressung
  • Unterschlagung des Fahrzeugs
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug mit Limousinen- oder Kastenaufbau
  • Diebstahl eines Fahrzeugs mit Limousinen- oder Kastenaufbau

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Was ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz?

  • Das Fahrzeug ist während des unbeaufsichtigten Abstellens ver- und abgeschlossen. Die versicherten Gegenstände sind von außen nicht sichtbar.
  • Das Fahrzeug befindet sich beim unbeaufsichtigten Abstellen während der Nachtzeit (24:00 bis 6:00 Uhr) in einer verschlossenen Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz eines bewohnten Anwesens.
  • Das Fahrzeug befindet sich in unmittelbarer Nähe eines bewohnten Anwesens, einer geöffneten Polizeidienststelle, einem geöffneten Hotel, einer Autobahnraststätte oder in einer Hotelgarage.

Auch Fahrzeuge mit Plane und Spriegel sind gegen Diebstahl des ganzen Fahrzeugs versichert. Beim Transportbeginn bereits beschädigte Güter sind gegen Totalverlust versichert.

Wo gilt die Versicherung?

Innerhalb der geografischen Grenzen Europas.

Was ist nicht versichert?

Beschädigungen und Verluste, die z. B. entstehen durch:

  • Krieg, Streik
  • Kernenergie
  • Dirty Bomb
  • Fehlen/Mängel handelsüblicher Verpackung
  • Unsachgemäßes Verladen
  • Verstöße gegen Zoll- oder behördliche Vorschriften
  • Konstruktions-/Fabrikations-/Materialfehler
  • Mittelbare Schäden

Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.